Lockdown vorerst bis 31. Januar verlängert!
Deutschlandweit wurden die einheitlichen Corona-Regeln nun bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Für den Freistaat Bayern gilt aktuell die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020.
Die Verordnung im Wortlaut finden Sie unter www.verkuendung-bayern.de.
Diese sieht unter §5 u.a. ein Verbot von Veranstaltungen aller Art vor.