Lockdown bis 07. März 2021 verlängert!
Deutschlandweit wurden die einheitlichen Corona-Regeln bis zum 07. März 2021 verlängert.
Für den Freistaat Bayern gilt aktuell die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020, die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 112) geändert worden ist.
Die Verordnung im Wortlaut finden Sie unter www.verkuendung-bayern.de.
Diese sieht unter § 5 ein Verbot von Veranstaltungen aller Art vor.