1. Stadt und Landkreis Bamberg (im weiteren genannt „Administratoren“)...
...stellen kostenlos für alle Nutzer grundsätzlich für alle Veranstaltungen in Stadt und Land-kreis Bamberg ein Kulturportal zur Veröffentlichung der Veranstaltungstermine zur Ver-fügung. Daraus
entsteht aber kein Recht auf Nutzung.
2. Ein Vertragsschluss...
...entsteht auf Seiten der Administratoren durch das Zurverfügungstel-len einer Eingabemöglichkeit in die Datenbank, aus der die Daten für die Präsentation in einem Printkalender und im Internet
aufbereitet werden können. Auf Seiten der Nutzer (Veranstalter und/oder von diesen beauftragte Personen) wird dieses Angebot durch die erstmalige Nutzung angenommen. Dies geschieht nach Anmeldung bei
den Administrato-ren, diese übermitteln per Post Kennung und Passwort. Mit der erstmaligen Nutzung wird der Veranstalter akkreditiert und erklärt, dass er von diesen AGB’s Kenntnis genommen hat und
mit deren Geltung einverstanden ist.
3. Die akkreditierten Nutzer...
...sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an von ihnen einge-stellten Fotos, Texten und sonstigen Daten die Rechte zur Veröffentlichung haben. Für die Inhalte sind und bleiben sie allein
verantwortlich. Sie verpflichten sich dazu von der Ein-stellung moralisch bedenklicher Texte, Bilder und sonstiger Daten Abstand zu nehmen. Die Administratoren behalten sich insoweit eine
Inhaltskontrolle vor. Die Administratoren können die Eingabe jederzeit ändern/sperren, wenn der Verdacht einer Vertragsverlet-zung/AGB-Verletzung besteht. Der Nutzer ist umgehend zu informieren. Die
Übermitt-lung dieser Information gilt gleichzeitig als Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann auch der Zugang ganz gesperrt werden, worüber ebenfalls der Nutzer sofort zu informieren ist.
4. Des weiteren geben die Administratoren Veranstaltern...
...die Möglichkeit zur Übermittlung von einzustellenden Daten ohne Kennung und Passwort. In diesen Fällen findet eine In-haltskontrolle vor Einstellung durch die Administratoren statt.
5. Bei autorisiertem Datenimport...
...durch die Administratoren bleibt die Verantwortung für die Inhalte ebenfalls bei dem Datenexporteur. Diese Daten können durch die Administratoren verändert werden, insoweit geht die Verantwortung
für den Inhalt auf die Administratoren über. Die Daten können auch teilweise oder ganz gelöscht werden.
6. Wird die angebotene Möglichkeit...
...angenommen, dass Veranstaltungsdaten mit einer Vor-verkaufsstelle (VVS) zur Buchung verlinkt werden, so sind die Nutzer damit einverstan-den, dass nur die von den Administratoren unter Vertrag
genommenen VVS möglich sind. Ein Anspruch auf Verlinkung mit anderen Stellen besteht nicht. Es besteht auch bei den angebotenen VVS kein Recht auf dauernde Funktionsfähigkeit des Links und der
Bu-chungsfunktionen. Insoweit sind Schadenersatzansprüche sowohl des Veranstalters als auch der VVS ausgeschlossen.
7. Die Administratoren haben immer...
...das Recht zur Weitergabe der Veranstaltungsdaten an andere Medienbetreiber. Auch behalten sie sich immer eine Inhaltskontrolle und die He-rausnahme von Inhalten vor. Alle Nutzer sind selbst dafür
verantwortlich, dass ihre Daten rechtzeitig eingehen. Die Administratoren sind bemüht, dass die Redaktionstermine recht-zeitig im Vorhinein veröffentlicht werden.
8. Datenexport
Einer Weitergabe von Datensätzen zur Verwendung durch städtische Informationsmedien (insbesondere Tourismus-Service und Anzeigemöglichkeiten der Stadt Bamberg im Rahmen des Programms SmartCity) wird
ausdrücklich zugestimmt. Eine unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung von Datensätzen darüber hinaus ist prinzipiell möglich, bedarf jedoch der gesonderten Zustimmung, Abstimmung und Einigung der
Vertragsparteien und des technischen Dienstleisters. Eine Entscheidung kann hier nur einstimmig erfolgen.
9. Kostenpflichtige Kurs & Workshop-Angebote, sowie Angebote ohne Veranstaltungscharakter...
...können nicht im Veranstaltungskalender veröffentlicht werden.
10. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen...
...ungültig sein oder werden, so sollen die anderen Teile davon unberührt bleiben. Vereinbarungen, die von diesen allge-meinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Der Gerichtsstand ist Bamberg.
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