Deutschlandweit wurden die einheitlichen Corona-Regeln nun bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Für den Freistaat Bayern gilt aktuell die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020, zuletzt geändert am 20. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 54).
Die Verordnung im Wortlaut finden Sie unter www.verkuendung-bayern.de.
Diese sieht unter §5 u.a. ein Verbot von Veranstaltungen aller Art vor.
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