Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Dieser Satz, als Böckenförde-Diktum bekannt geworden, wirft die Frage auf, welchen Beitrag Religionen zum Funktionieren eines freiheitlich-demokratischen Staates leisten können. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit bietet dafür einen beachtlichen Freiraum, den der Staat zwar garantieren, aber inhaltlich nicht zu füllen vermag. Der Vortrag widmet sich dem Recht auf Religionsfreiheit aus dem Blickwinkel der christlichen Sozialethik. Es geht um die Geschichte der Anerkennung der Religionsfreiheit durch die katholische Kirche, um ihre Bedeutung im Werk von Ernst-Wolfgang Böckenförde und um Anfragen der Gegenwart.
Veranstaltungsort: Bistumshaus, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg
Einlass: 18:45 Uhr
Eintritt: frei
Veranstalter: KEB - Kath. Erwachsenenbildung BA - FO - ERH e. V.
Kontakt: https://keb-stadt-bamberg.kirche-bamberg.de/